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rechtsfähig sein

См. также в других словарях:

  • rechtsfähig — Adj. (Oberstufe) fähig, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein Beispiele: Diese Agentur ist nicht rechtsfähig und darf somit keine Verträge abschließen. Jeder Mensch ist von seiner Geburt an bis zu seinem Tod rechtsfähig …   Extremes Deutsch

  • Rechtsfähig — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • rechtsfähig — rẹchts|fä|hig 〈Adj.〉 Rechtsfähigkeit besitzend * * * rẹchts|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.): (gemäß der Rechtsordnung) fähig, Träger von Rechten u. Pflichten zu sein: e Vereine. * * * rẹchts|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.): (gemäß der… …   Universal-Lexikon

  • Rechtsfähigkeit (Österreich) — Die Rechtsfähigkeit in Österreich beschreibt die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Diese Eigenschaft hat jede natürliche Person, unabhängig von Alter und Geisteszustand, d.h., jeder ist rechtsfähig. So kann zum… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbrecht — Ẹrb|recht 〈n. 11; unz.〉 das ein Erbe betreffende Recht * * * Ẹrb|recht, das (Rechtsspr.): a) <o. Pl.> Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen; b) mit dem Tode des Erblassers, der… …   Universal-Lexikon

  • Pensionskasse — I. Charakterisierung:Rechtlich selbstständige Einrichtung, die ihren Mitgliedern einen Rechtsanspruch auf Leistungen der ⇡ betrieblichen Altersversorgung gewährt; wird errichtet und getragen von Einzelunternehmen (Einzelkasse) oder von mehreren… …   Lexikon der Economics

  • THW-Jugend — e.V. Jugendverband Gründungsjahr 1984 Bundesjugendleiter Michael Becker …   Deutsch Wikipedia

  • THW Jugend — e.V. Jugendverband Gründungsjahr 1984 …   Deutsch Wikipedia

  • Erbrecht — (successio mortis causa), Uebergang der Vermögensrechte eines Verstorbenen auf die Erben. Den alten Römern galt die Befugniß, durch freien letzten Willen seinen Erben zu ernennen, für eines der vorzüglichsten Freiheitsrechte eines römischen… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Rechtsperson — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtspersönlichkeit — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

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